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Vollständige Analyse und Reaktionsleitfaden zur EU-Batterieverordnung

Der vollständige Name der EU-Batterieverordnung lautet Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien. Die Verordnung schränkt den Verkehr aller Batterien auf dem EU-Markt unabhängig von ihrer Herkunft unmittelbar ein. Die Verordnung wurde am 28. Juli 2023 offiziell verkündet und trat am 17. August in Kraft. Die ersten Bestimmungen wie die Erklärung des CO2-Fußabdrucks und die Sorgfaltspflicht werden ab Juli 2024 umgesetzt. Von 2025 bis 2036 werden die Anforderungen hinsichtlich QR-Code-Kennzeichnung, Recyclinganteil, Recyclingquote usw. schrittweise umgesetzt.


Die Hauptgründe für die Verabschiedung der Batterieverordnung sind: Reaktion auf die Klimakrise: Die EU plant, bis 2050 CO2-Neutralität zu erreichen. Als wichtiger Energiespeicher verursachen Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus 121 TP3T der Gesamtemissionen im Verkehrssektor. Sorge um die Ressourcensicherheit: 981 TP3T Lithium und 951 TP3T Kobalt sind in der EU auf Importe angewiesen (Quelle: EU-Liste kritischer Rohstoffe 2023), und die externe Abhängigkeit muss durch Recycling verringert werden. Eindämmung der Umweltverschmutzung: Die EU entsorgt jedes Jahr etwa 800.000 Tonnen Batterien, und nur 461 TP3T werden recycelt, wodurch Schwermetalle in den Boden sickern.

1. Schlüsselanforderungen

1. Erklärung zum CO2-Fußabdruck (ab Juli 2024):

Für Elektrofahrzeuge/Industriebatterien müssen Daten zum CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus bereitgestellt werden und im Jahr 2027 muss eine Höchstgrenze festgelegt werden.
Es müssen EU-anerkannte Rechnungslegungsstandards (wie etwa ISO 14067) verwendet werden.

2. Recyclinganteil (stufenweise Umsetzung):

Kobalt: 16% (2027) → 26% (2031)
Lead: 85% (ab 2027)
Lithium: 6% (2031) → 12% (2036)

3.Etikett und QR-Code (ab 2026):

Batterien müssen mit Kapazität, Zusammensetzung, Recycling-Logo und QR-Code (Link zur technischen Dokumentation) gekennzeichnet sein.

4. Recyclingpflichten:

Zielwerte für die Batterierecyclingrate im Jahr 2028: Lithium ≥ 701 TP3T, Kobalt/Kupfer/Nickel ≥ 951 TP3T.
Hersteller müssen sich dem EU-Recyclingprogramm anschließen oder ein eigenes Recyclingsystem aufbauen.

二、Anwendungsbereich

1. Anwendbare Regionen und Einheiten

Die Verordnung betrifft vor allem zwei Schlüsselregionen:

  • Obligatorische Umsetzungsbereiche: Dazu gehören alle 27 EU-Mitgliedstaaten (wie Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien) sowie die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), nämlich Norwegen, Island und Liechtenstein.
  • Mögliche Erweiterungsbereiche: Insbesondere arbeitet Großbritannien derzeit an der Ausarbeitung ähnlicher Vorschriften (UK Battery Strategy 2023), und auch wichtige Handelspartner der EU wie die Türkei und die Schweiz könnten in naher Zukunft vergleichbare Richtlinien einführen.

Warum das wichtig ist: Unternehmen, die Batterien in diese Regionen exportieren, müssen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, um Marktzugangsbeschränkungen zu vermeiden.

2. Anwendbare Produkttypen

Die Verordnung gilt für alle wichtigen Batteriekategorien, darunter:

  • Tragbare Batterien (z. B. Unterhaltungselektronik)
  • Industriebatterien (z. B. Energiespeichersysteme)
  • Batterien für Elektrofahrzeuge (EV) (einschließlich Lithium-Ionen-Varianten)
  • Batterien für leichte Transportmittel (LMT) (zB E-Bikes und Roller)

Für unser Unternehmen sind die wichtigsten betroffenen Produkte:

Unsere ProdukteEU-KlassifizierungWesentliche Unterschiede in den Begriffen
Photovoltaik-Energiespeicher für den HaushaltIndustriebatterieCO2-Bilanzerklärung + Abnehmbares Design (2027)
Container-EnergiespeicherIndustriebatterieCO2-Bilanzerklärung + Abnehmbares Design (2027)
Golfwagen/GabelstaplerbatterienBatterien für leichte Fahrzeuge (LMT)QR-Code-Etikett (2025) + Recyclingquote
DreiradbatterieBatterien für leichte Fahrzeuge (LMT)QR-Code-Etikett (2025) + Recyclingquote

Hinweis: Die Vorschriften gelten für alle Arten von Batterien (einschließlich Lithiumbatterien, Blei-Säure-Batterien usw.).

1. Kernanforderungen und Zeitplan der Vorschriften

Gemeinsame Anforderungen für alle Batterien

ErfordernImplementierungszeitReaktionsplan für kleine und Kleinstunternehmen (kostengünstige Version)
QR-Code-Etikett2025-2026Leerer Bereich für Etiketten reserviert (Fertigstellung 2023, Kosten ≈ 300 Yuan/Artikel)
RecyclingpflichtenAb 2028Treten Sie einer kostengünstigen Recyclingorganisation bei (ERP UK, Jahresgebühr ≈ 15.000 Yuan)
Beschränkung gefährlicher StoffeBereits in KraftFordern Sie RoHS-Konformitätszertifikate von Lieferanten an (kostenlos)

Differenzierungsanforderungen (Energiespeicherung vs. Strombatterien)

ErfordernEnergiespeicherbatterie (Industrietyp)Power-Batterie (LMT-Typ)
CO2-BilanzPflicht ab Juli 2024 (alle Modelle)Pflicht ab 2027 (nur für Modelle > 2kWh)
Abnehmbares DesignVerpflichtend ab 2027Nicht erforderlich
RecyclinganteilKobalt 16% (2027)Kobalt 10% (2027)

四、Entscheidungs-Checkliste

Entscheidungsfindung ist wichtigDringlichkeitBudgetErwartete Amortisationszeit
Genehmigung zur Rückerstattung der Anmeldegebühren★★★★15.000 CNY3 Monate (Bestellverlängerung)
Etikettentransformation starten★★★☆8.000 CNYAb sofort gültig
Fordern Sie von Lieferanten Daten zum Energieverbrauch an★★☆☆0 CNY6 Monate

五、Recyclingmaterialanteil

Kostenlose Tools

Berechnung des CO2-Fußabdrucks: Ökokette Mobius (Basisversion ist kostenlos).

EU-Batterieverordnung Originalverordnung: EUR-Lex 32023R1542

Link zur Website: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542

Low-Cost-Dienstleister

Recycling-Registrierung: ERP UK (jährliche Gebühr von 15.000 Yuan, gilt für die gesamte EU).

Prüfgemeinschaftsauftrag: über Branchenverbände und Fremdprüfung (Kostenbeteiligung).

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